Broicher Waldweg/Am Großen Berg (1. Änderung Außenbereichssatzung)

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 2. März 2023 den Satzungsbeschluss für die 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Broicher Waldweg/Am Großen Berg" gefasst.

Am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 31. März 2023 ist die 1. Änderung der Außenbereichssatzung in Kraft getreten.

 

Ziele der Planung: 
  • Eröffnung der Möglichkeit, Erweiterung und Errichtung einzelner Wohnbauten im Außenbereich zuzulassen
Straßen: 
Am Großen Berg
Broicher Waldweg
Fasanenweg
Uhlenhorstweg
Pläne: 
Umweltbezogene Informationen und Gutachten: 

Die 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Broicher Waldweg/Am Großen Berg“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Daher wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB und § 10 Absatz 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB wird nicht angewendet.

Geografische Verortung: 

Hinweise

Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.

Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.

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