Gewerbegebiet Kölner Straße/Erzweg (I 26)

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Kölner Straße/Erzweg - I 26" wurde vom 17. Februar bis 16. März 2020 einschließlich durchgeführt.

Ziele der Planung: 
  • Schaffung von Planungsrecht für die geplante Neubebauung im weiteren Bereich der ehemaligen Gaststätte „Haus Kehrmann“ durch Festsetzung eines Gewerbegebietes
  • Planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Freiflächen im südlichen Plangebiet durch Festsetzung von privaten Grünflächen/ Fläche für Maßnahmen entsprechend den Entwicklungszielen des Landschaftsplanes (insbesondere Gemarkung Selbeck, Flur 3, Teil aus Flurstück 1034 und Teil aus Flurstück 1038)
  • Planungsrechtliche Sicherung der öffentlichen Erschließung über den Erzweg zwecks Anbindung des geplanten Gewerbegebietes an die Kölner Straße – Verbot der Ein- und Ausfahrt von/ in die Kölner Straße sowie Anbauverbotszone gemäß Bundesfernstraßengesetz.
Straßen: 
Erzweg
Kölner Straße
Pläne: 
Geografische Verortung: 

Hinweise

Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.

Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.

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