Mintarder Höfe/Schaumbeckstraße (Außenbereichssatzung)
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2019 den Satzungsbeschluss zur Außenbereichssatzung "Mintarder Höfe/Schaumbeckstraße" gefasst.
Die Satzung wurde im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 31. Dezember 2019 bekanngemacht und ist damit in Kraft getreten.
Die Außenbereichssatzung eröffnet die Möglichkeit, die Erweiterung und Errichtung einzelner Wohnbauten im Außenbereich mittels Satzung in Verbindung mit einem bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren zuzulassen.
Hinweise
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung.