Nordring Inn 1h (Teilaufhebung Inn 1h)
Die öffentliche Auslegung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Nordring - Innenstadt 1h" wird vom 8. Juni 2020 bis 10. Juli 2020 einschließlich durchgeführt.
Ziel dieser Satzung ist die Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes „Nordring – Inn 1h“, um eine städtebauliche Entwicklung des Areals zwischen Klöttschen, Vereinstraße und Uhlandstraße durchführen zu können.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und den nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) gegliederten Umweltbericht (mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen) sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen mit den oben genannten Unterlagen zusammen aus:
Hinweise
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung.