Papenbuschstraße/Tiegelstraße (R 29)
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan "Papenbuschstraße/Tiegelstraße - R 29" wurde vom 3. Juni 2024 bis 5. Juli 2024 einschließlich durchgeführt.
Eine Öffentlichkeitsversammlung fand am Dienstag, den 11.06.2024 in der Gustav-Heinemann-Gesamtschule (Boverstraße 150, 45473 Mülheim an der Ruhr) statt.
- Umnutzung der ehemaligen Sportplatzfläche als allgemeines Wohngebiet (WA)
- Festsetzung von Baufenstern, die die Errichtung von drei- bis viergeschossigen Mehrfamilienwohnhäusern ermöglichen
- Innerhalb des WA sollen 75 % der Wohneinheiten nach den Kriterien der Wohnraumförderung errichtet werden, eine Regelung hierzu soll im städtebaulichen Vertrag erfolgen
- Sicherung einer privaten Verkehrsfläche für eine Ringerschließung mit straßenseitig zugeordneten Stellplatzflächen
- Fußwegeverbindung von der Tiegelstraße in das Plangebiet
Die aufgegebene Sportplatzfläche soll dazu genutzt werden, dem großen Nachfragedruck nach günstigem Wohnraum in Mülheim an der Ruhr ein entsprechendes Angebot entgegenstellen zu können. Zudem ist eine Kindertagesstätte im Plangebiet angedacht, um den Betreuungsbedarf von Kindern im Vorschulalter sicherstellen zu können.
Hinweise
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.