Schultenberg / Oesterwindweg (H 20)
Die Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan "Schultenberg / Oesterwindweg - H 20" wurde vom 23. Februar 2023 bis 27. März 2023 einschließlich durchgeführt.
Für den Bereich des Bebauungsplanes "Schultenberg/Oesterwindweg - H 20" hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr am 25. Juni 2020 die Veränderungssperre Nr. 44 beschlossen. Die Veränderungssperre ist am 30. Juni im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr bekannt gemacht worden.
- Planungsrechtliche Sicherung einer Ein- und Zweifamilienhausbebauung durch Festsetzung einer maximalen Zahl der Wohnungen (max. 2 Wo/ Wohngebäude)
- Planungsrechtliche Sicherung eines locker bebauten und stark durchgrünten Reinen Wohngebietes durch Festsetzung einer angemessen dimensionierten, niedrigen Grundflächenzahl (GRZ) sowie durch Festsetzung geeigneter Begrünungsmaßnahmen für Frei- und Vorgartenflächen
- Planungsrechtliche Sicherung der Bebaubarkeit bisher bebauter sowie unbebauter Grundstücksbereiche durch Festsetzung angemessen dimensionierter überbaubarer Flächen für Einzel- und/ oder Doppelhäuser zur Gewährleistung einer offenen Bebauung
- Planungsrechtliche Sicherung einer homogenen städtebaulichen Gestaltung durch Festsetzung einer der Umgebungsbebauung sowie dem Landschaftsbild angemessenen maximalen Gebäudehöhe über Normalhöhennull (NHN)
- Planungsrechtliche Sicherung vorhandener Grünstrukturen z.B. im Übergang zum Siepental
- Städtebauliche Ordnung der bisher nicht durch Bebauungspläne geordneten Bereiche zum Schutz des Siepentals und des geschützten Landschaftsbestandteils vor heranrückender Bebauung
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und den nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) gegliederten Umweltbericht (mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen) sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen mit den genannten Unterlagen zusammen aus:
Hinweise
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.