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Michael Kirchner Büro für Arbeitssicherheit

Neuregelung für Klein- und Mittelbetriebe seit Januar 2005
Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen. Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gelten die Mindesteinsatzzeiten. Abweichend kann der Unternehmer nach Maßgabe ein alternatives Betreuungsmodell wählen, wenn er aktiv in das Betriebs-geschehen eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten weniger als 10 Mitarbeiter beträgt
Am Anfang steht Ihr persönliches Interesse an Arbeitsschutz im Betrieb.
Ihr Betrieb soll Wettbewerbsfähig bleiben und Ihrem Beschäftigten einen gesicherten Arbeitsplatz bieten. Sie wollen aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht werden. Sie wollen, dass sich die Beschäftigten für Ihre Firma engagieren, wie Sie selbst. In Ihrem Betrieb läuft alles bestens? Oder Sie fragen sich öfters, warum sich Ihre Beschäftigten über hohe Arbeitsbeastungen beschweren und durch Krankheitsfälle ausfallen? Warum Produktionsprozesse "unrund" laufen? Wieso sich engagierte Mitarbeiter/innen "Dienst nach Vorschrift" machen? Warum sich Kunden über schlechte Qualität beschweren. Dieses sind alles Beispiele für vermeidbare Belastungen am Arbeitsplatz, die sich sehr negativ auf Ihre Mitarbeiter/innen und Ihren Betrieb auswirken. Sollten Sie solche Entwicklungen im Betrieb und am Arbeitsplatz beobachten, könne Sie dagegen etwas tun! Für jeden Betrieb muss man eine eigene, individuelle, zugeschnittene, Lösung finden. Ich möchte Sie hier bei Ihren "1.Schritten" begleiten.
Wirtschaftlicher Nutzen von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit für den Arbeitgeber:
Für Sie als Arbeitgeber haben Arbeitsunfälle und Krankheiten Ihrer Mitarbeiter immer Kosten zur Folge:
- Zusatzkosten für das Personal: Arbeitsaufkommen muss mit weniger Mitarbeitern oder Leiharbeitern erfüllt werden, vermehrtes anfallen von Überstunden. 
- Kosten für die ausgefallenen Arbeitstage 
- Beitragserhöhung an die Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfällen)
- weiterlaufende Kosten durch Störung des Betriebsablaufs oder von Produktionsausfällen
Nach Krankenstandsstatistik des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen: werden 31 % aller Arbeitsunfähigkeitstage von Erkrankungen des Skeletts, der Muskeln und des Binde- gewebes verursacht. Die betrieblichen Kosten pro Krankheitstag betragen durchschnittlich 200,- €. Weitere Krankheitstage werden erzeugt durch: Atemwegserkrankungen (16,2 %), Verdauungsorgane (9,0 %) und Herz- und Kreislauferkrankungen (8,7 %). (Quelle: Berufsgenossenschaften)
Rechtliche Verantwortung des Arbeitsgebers
Als Unternehmer und Arbeitsgeber sind Sie in ihrem Betrieb Verantwortlich für die Durchführung der sachlichen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zum Schutz aller Beschäftigten im Betrieb. Diese Verpflichtungen der Arbeitschutzmaßnahmen sind z.B. in folgende Rechts-/Vorschriften: § 618, 823 BGB, § 56, 130 OwiG, § 21 SGB VII, § 2 ff., §4, 13 BGV A1 der BG, § 3 ArbSchG, § 62 HGB, § 2, 5, ASiG,...... . ...., festgelegt.
Gefährdungsanalyse und Gefährdungsbeurteilung In den § 5 und 6 des ArbSchG ist zwingend geregelt, dass Sie als Arbeitgeber, neben Ihren anderen viel- fältigen Pflichten des Arbeitsschutzes, die für die Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln und zu dokumentieren haben. Belastungen, am Arbeitsplatz, vermeiden Die moderne Arbeitswelt verlang, Ihren Mitarbeitern, einiges ab. Rasche Veränderungen und der Ruf nach Flexibilität bestimmen das Tagesgeschäft.

Anschrift
Am Eckland
11
45481 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 
(0208) 304832-2 od. (0160) 98009466
Telefax: 
(0208) 304832-3
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Öffnungszeiten: 

Besuch nach Vereinbarung

Barrierefreier Zugang: 
nein
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