Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufhebung des am 31. Januar 1973 in Kraft getreten Bebauungsplanes "Freitzeitbereich Entenfang-Süd - K5a" wurde vom 16. Mai 2025 bis 23. Juni 2025 einschließlich durchgeführt.
Mit der Durchführung des Aufhebungsverfahrens werden folgende Ziele verfolgt:
Das Ziel dieser Aufhebungssatzung ist die Planaufhebung des betroffenen Bebauungsplans, der gerichtlich für unwirksam erklärt wurde. Nach dem Beschluss dieser Aufhebungssatzung wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben gemäß §§ 34 und 35 BauGB zu beurteilen sein. Der Bereich des Campingplatzes ist schon derzeit nach § 34 BauGB als faktisches Wochenendhausgebiet zu beurteilen und wurde am 30.01.2023 als Wochenendhaus-Platz genehmigt.
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.
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[1] https://geo.muelheim-ruhr.de/kontakt/informationen/5s8noro13p8n2pr7q88n4197q42636s7ooqsn081/1278232/yqncqzm
[2] https://geo.muelheim-ruhr.de/kontakt/informationen/p909510n6n96026024r0s4pr56r7sonr47sn1p47/1278232/yqncqzm
[3] https://geo.muelheim-ruhr.de/sites/geo.muelheim-ruhr.de/files/themes/muelheim-ruhr/Ablaufdiagramm_2023_Einleitung.pdf
[4] https://www.muelheim-ruhr.de/cms/db6548914ecabcfe13e288c0278aa59e
[5] https://geo.muelheim-ruhr.de/sites/geo.muelheim-ruhr.de/files/bebauungsplan/Anlage_1_K5a_Darlegungstext_Aufhebung.pdf
[6] https://geo.muelheim-ruhr.de/sites/geo.muelheim-ruhr.de/files/bebauungsplan/2025-03-04%20V%2025_0145%20Bebauungsplan%20_Freiz%20SAO.pdf
[7] https://geo.muelheim-ruhr.de/sites/geo.muelheim-ruhr.de/files/bebauungsplan/Amtsblatt%2015_05_2025_16_1.pdf