Der Reinigungsumfang wird in mehrere Klassen unterteilt. Während B1 eine Reinigung pro Woche vorsieht, beinhalten B1 und B2 ein oder zwei Reinigungen pro Woche, C1 zwei oder sechs Reinigungen in der Woche und C2, C3 und D sogar sechs Reinigungen pro Woche.
A (Reinigungspflicht der Anlieger)
B1 (Anliegerverkehrsstraßen)
B2 (Straßen mit besonderer innerörtlicher Bedeutung)
B3 (Straßen mit überörtlicher Bedeutung)
C1 (Anliegerverkehrsstraßen)
C2 (Straßen mit besonderer innerörtlicher Bedeutung)