Landsberger Straße/Klosterstraße (Änderungsverfahren) (I 4/I)

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2021 den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes "Landsberger Straße/Klosterstraße - I 4 (Verfahrensbezeichnung: I 4/I)" gefasst.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15. Juli 2021 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.

 

Ziele der Planung: 
  • Errichtung von zwei I-II geschossigen freistehenden Wohngebäuden mit den dafür notwendigen Garagen/Carports
  • Sicherung der bestehenden Zuwegung zur öffentlichen Grünfläche nördlich des Gebäudes Klosterstraße 77
Straßen: 
Klosterstraße
Pläne: 
Umweltbezogene Informationen und Gutachten: 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und den nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) gegliederten Umweltbericht (mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen) sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen mit den oben genannten Unterlagen zusammen aus:

Geografische Verortung: 

Hinweise

Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.

Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.

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