Scheffelstraße/Wohnquartier Dichterviertel (S 18(v))
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2017 den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Scheffelstraße/Wohnquartier Dichterviertel - S 18(v)" gefasst.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 29. Dezember 2017 ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft getreten.
Kaufinteressenten wenden sich bitte direkt an folgenden Ansprechpartner:
Mülheimer Wohnungsbau eG
Friedrich-Ebert-Straße 2
45468 Mülheim an der Ruhr
Carolin Partsch
Telefon: 0208 / 696 12 - 250
Fax: 0208 / 696 12 - 415
carolin.partsch@mwb.info
- Entwicklung eines autofreien Wohnquartiers
- mit 48 Wohneinheiten in Kettenhausbauweise
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und den nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7 Baugesetzbuch (BauGB) gegliederten Umweltbericht (mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen) sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen mit den oben genannten Unterlagen zusammen aus:
Hinweise
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.