Tannenstraße/Schemelsbruch/Fuchsgrube (L 16)

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Tannenstraße/Schemelsbruch/Fuchsgrube - L 16" gefasst.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 30. Juni 2023 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.

Ziele der Planung: 

Erhaltung des Gebietscharakters: großzügige Grundstücke mit Ein- und Zweifamilienhäusern und hohem Grünanteil durch:

  • Festsetzung von maximal zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude
  • Beurteilung von Bauvorhaben darüber hinaus nach §§ 34 und 35 Baugesetzbuch - BauGB
Straßen: 
Broicher Waldweg
Fuchsgrube
Schemelsbruch
Tannenstraße
Pläne: 
Umweltbezogene Informationen und Gutachten: 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und dem Umweltbericht sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen mit den genannten Unterlagen zusammen aus:

Geografische Verortung: 

Hinweise

Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.

Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.

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