Düsseldorfer Straße/Lehnerstraße (Änderungsverfahren) (X 1/V)
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2021 den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes "Düsseldorfer Straße/Lehnerstraße - X 1 (Verfahrensbezeichnung: X 1/V)" gefasst.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15. Juli 2021 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.
- Festsetzung von drei Gewerbegebieten (GE 1-3) mit gestaffelten Höhenvorgaben der Gebäude
- Beschränkung der Gewerbegebiete auf wohnverträgliche Nutzungen wie zum Beispiel Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie ergänzende Nutzungen unter Berücksichtigung des bestehenden Gebrauchtwagenhandels
- Sicherung und Aufweitung der vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen (Düsseldorfer Straße und Planstraße A)
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und den nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) gegliederten Umweltbericht (mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen) sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen mit den oben genannten Unterlagen zusammen aus:
Hinweise
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.