Moritzstraße/Schlägelstraße (P 15)

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2019 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Moritzstraße/Schlägelstraße - P 15" gefasst.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15. November 2019 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.

Ziele der Planung: 
  • Festsetzung der überwiegenden Bereiche des Plangebietes als Allgemeine Wohngebiete
  • Neuordnung und moderate Erweiterung der überbaubaren Flächen
  • Sicherung der öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz
  • Anpassung der Festsetzungen der öffentlichen Verkehrsflächen an den Bestand und Erschließung des neuen Wohngebietes
Straßen: 
Eisenstraße
Moritzstraße
Schlägelstraße
Pläne: 
Umweltbezogene Informationen und Gutachten: 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und den nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 7 Baugesetzbuch - BauGB - gegliederten Umweltbericht (mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen) sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen mit den oben genannten Unterlagen zusammen aus:

Geografische Verortung: 

Hinweise

Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.

Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.

Click a feature on the map to see the details