Dickswall/Muhrenkamp (Innenstadt 39(v))
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Dickswall/Muhrenkamp - Innenstadt 39(v)" gefasst.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 29. Dezember 2023 ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft getreten.
- Entwicklung von Wohnbebauung als Allgemeines Wohngebiet
- Schließung der Baulücke zum Dickswall, mit dem Ziel, einen ruhigen Innenbereichfür innerstädtische Wohnnutzungen zu schaffen
- Unterbringung des ruhenden Verkehrs des Vorhabengebietes in einer Tiefgarage inklusive der Errichtung von zusätzlichen, über das bauordnungsrechtlich notwendige Maß hinausgehende, Tiefgaragenstellplätzen insbesondere für das umliegende innerstädtische Quartier, um den dortigen vorhandenen Parkdruck zu verringern
Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit seiner Begründung sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen mit den genannten Unterlagen zusammen aus:
Hinweise
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.