Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel (Änderungsverfahren) (S18(v)/I)
In der Zeit vom 2. Dezember 2024 bis zum 10. Januar 2025 einschließlich wurde die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v) (Verfahrensbezeichnung: S 18 (v)/I)" mit ihren zugehörigen Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Baugestezbuch (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen wurden zudem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de
Kauf-/Mietinteressierte können sich direkt an folgende Ansprechperson wenden: Mülheimer Wohnungsbau eG, Friedrich-Ebert-Straße 39, 45468 Mülheim an der Ruhr Herr Christian Thelen: Telefon: (0208) 696 121 76, E-Mail: Christian.Thelen@mwb.info
Hinweise:
Das Änderungserfordernis bezieht sich nur auf einen Teilbereich des ursprünglichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v)"
Mit dem Änderungsverfahren "Scheffelstraße / Wohnquartier Dichterviertel - S 18 (v)/I"
wird die Zielsetzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung einer Wohnnutzung für unterschiedliche Zielgruppen verfolgt. Die Änderung umfasst:
- den Verzicht auf 7 Kettenhäuser im WA2, d.h. innerhalb der östlichen überbaubaren Grundstücksfläche ÜF9, zugunsten eines Wohnprojektes mit rd. 18 Wohneinheiten sowie Gemeinschaftsräumen
- die Änderung des Verlaufs der Eichendorffstraße zur Schaffung einer größeren zusammenhängenden Freiflächenanlage für das Wohnprojekt
- den Verzicht auf 1 Kettenhaus im Süden des WA1, d.h. in der westlichen überbaubaren Grundstücksfläche ÜF7, zur Unterbringung der Gemeinschaftsstellplatzanlage GST4
- die Erweiterung des ursprünglichen Vorhabengebietes nach Süden um rd. 183 m² zur Anlage einer weiteren, speziell dem Wohnprojekt zugeordneten oberirdischen Stellplatzanlage GST5
Das Verfahren wird nach den Vorschriften des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen. Die Eingriffsregelung findet im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB keine Anwendung. Betroffene Umweltbelange werden jedoch in das Verfahren eingestellt.
Die folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:
Hinweise
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.