Wissollstraße/Liebigstraße (Y 12a)

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Wissollstraße/Liebigstraße - Y 12a" gefasst.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 31. Dezember 2021 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.

 

Hinweis: Der Bebauungsplan wurde am 30. Mai 2017 als Bebauungsplan „Wissollstraße/Liebigstraße – Y 12“ eingeleitet. Mit dem Beschluss der öffentlichen Auslegung wurde dieser ursprüngliche Bebauungsplan in zwei Verfahren mit unterschiedlichen Teilbereichen geteilt. In einem ersten Schritt wurde nur der Teil-Bebauungsplan "Wissollstraße/Liebigstraße - Y 12a" weitergeführt.

Ziele der Planung: 
  • Fortführung des Radschnellweges RS 1 in Richtung Duisburg zwischen Hochschule Ruhr West und Bahnübergang Heerstraße
  • Schaffung einer Zuwegung zwischen Radschnellweg und Duisburger Straße
  • Erhalt und Förderung des lokalen Biotopverbundes entlang der Bahnanlage zwischen Mülheim Zentrum und Duisburg
  • Neuordnung der Ausgleichsflächen für die Hochschule Ruhr West
  • Sicherung des erforderlichen Schutzstreifens für den Regenrückhaltekanal östlich der Unterführung Duisburger Straße über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
  • Nachrichtliche Übernahme der vorhandenen Bahnanlagen (Hafenbahn), der Hochspannungsfreileitung sowie des als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Mülheim an der Ruhr eingetragenen Ablaufbergs 
Straßen: 
Duisburger Straße
Liebigstraße
Wissollstraße
Pläne: 
Umweltbezogene Informationen und Gutachten: 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und den nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) gegliederten Umweltbericht (mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen) sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen mit den oben genannten Unterlagen zusammen aus:

Geografische Verortung: 

Hinweise

Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.

Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.

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