Zeppelinstraße/ehemalige Stadtgärtnerei (H 21)
In der Zeit vom 17. Februar 2025 bis zum 19. März 2025 einschließlich wird die förmliche Beteiligung zum Bebauungsplan "Zeppelinstraße/ehemalige Stadtgärtnerei - H 21" mit ihren zugehörigen Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Baugestezbuch (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen wurden zudem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de
Hinweis:
Am Rosenmontag, den 03.03.2025, bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihr Interesse am aktuellen Bauleitplanverfahren. Hier können Sie uns Ihre Stellungnahme zur aktuellen Planung mitteilen. Gerne können Sie uns Ihre Stellungnahme auch an Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de schicken. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum Ende der Beteiligungsfrist an den Oberbürgermeister (Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung) geschickt werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage - linke Flurseite zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
montags bis mittwochs: |
8.00 bis 15.30 Uhr |
donnerstags: |
8.00 bis 17.00 Uhr |
freitags: |
8.00 bis 12.30 Uhr |
Bei Bedarf können Termine auch außerhalb der oben genannten Zeiten vereinbart werden. Hierfür sowie bei Fragen zum Planverfahren wenden Sie sich bitte an nachfolgende Kontaktpersonen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die langfristige Sicherung einer wirtschaftlichen Nachfolgenutzung für die Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei. Die Brachfläche wird zunächst für die Unterbringung von Geflüchteten entwickelt. Als geeignete Nachfolgenutzung bietet sich die langfristige Sicherung als Wohngebiet an. Die Ziele des Bebauungsplanes sind somit:
- Vorbereitung einer Folgenutzung für die Flüchtlingsunterkunft durch Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA),
- Sicherung einer städtebaulich geordneten Entwicklung durch Festsetzung von Baufenstern und Beschränkung der Gebäudehöhen,
- Sicherung vorhandener Grün- und Gehölzstrukturen sowie Festsetzungen zu neuen Begrünungsmaßnahmen, wie Baum- und Heckenpflanzungen.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und den nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) gegliederten Umweltbericht (mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen) sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen mit den oben genannte Unterlagen zusammen aus.
Hinweis: Die umweltrelevanten Stellungnahmen befinden sich bei den Planungsunterlagen (Dateien zum Herunterladen) und sind Bestandteil der „Stellungnahmen der Öffentlichkeit“ und der „Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“
Hinweise
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.