Zeppelinstraße/ehemalige Stadtgärtnerei (H 21)

In der Zeit vom 17. Februar 2025 bis zum 19. März 2025 einschließlich wurde die förmliche Beteiligung zum Bebauungsplan "Zeppelinstraße/ehemalige Stadtgärtnerei - H 21" mit ihren zugehörigen Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Baugestezbuch (BauGB) im Internet veröffentlicht.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen wurden zudem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de

Ziele der Planung: 

Ziel des Bebauungsplanes ist die langfristige Sicherung einer wirtschaftlichen Nachfolgenutzung für die Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei. Die Brachfläche wird zunächst für die Unterbringung von Geflüchteten entwickelt. Als geeignete Nachfolgenutzung bietet sich die langfristige Sicherung als Wohngebiet an. Die Ziele des Bebauungsplanes sind somit:

  • Vorbereitung einer Folgenutzung für die Flüchtlingsunterkunft durch Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA),
  • Sicherung einer städtebaulich geordneten Entwicklung durch Festsetzung von Baufenstern und Beschränkung der Gebäudehöhen,
  • Sicherung vorhandener Grün- und Gehölzstrukturen sowie Festsetzungen zu neuen Begrünungsmaßnahmen, wie Baum- und Heckenpflanzungen.
Straßen: 
Zeppelinstraße
Pläne: 
Umweltbezogene Informationen und Gutachten: 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und den nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) gegliederten Umweltbericht (mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen) sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen mit den oben genannte Unterlagen zusammen aus.

Hinweis: Die umweltrelevanten Stellungnahmen befinden sich bei den Planungsunterlagen (Dateien zum Herunterladen) und sind Bestandteil der „Stellungnahmen der Öffentlichkeit“ und der „Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“

Geografische Verortung: 

Hinweise

Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.

Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.

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