Sportanlage Uhlenhorstweg (K 22)

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 25. April 2024 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Sportanlage Uhlenhorstweg - K 22" gefasst.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15. Mai 2024 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.

Ziele der Planung: 
  • Planungsrechtliche Sicherung der Sportanlage des HTC Uhlenhorst Mülheim e.V. nebst notwendiger Gebäude, Nebenanlagen, Einrichtungen und Stellplätze durch Festsetzung einer Fläche für Sport- und Spielanalgen mit der Zweckbestimmung Sportanlage Hockey und Tennis
  • Sicherung und Entwicklung vorhandenen Waldes sowie vorhandener Grün- und Gehölzstrukturen
Straßen: 
Ganghoferweg
Uhlenhorstweg
Pläne: 
Umweltbezogene Informationen und Gutachten: 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und den nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) gegliederten Umweltbericht (mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen) sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen mit den oben genannte Unterlagen zusammen aus:

Geografische Verortung: 

Hinweise

Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.

Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.

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