„Saarner Kuppe II/ Luxemburger Allee – O 25“ (1. Änderung) (O 25)
Die förmliche Beteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Saarner Kuppe II/Luxemburger Allee - O 25" wird vom 16. Oktober 2024 bis 22. November 2024 einschließlich durchgeführt.
Hinweis:
Das Änderungserfordernis bezieht sich ausschließlich auf den textlichen Teil der Festsetzungen. Die planerischen Ziele und Inhalte des in Kraft getretenen Bebauungsplanes „Saarner Kuppe II/ Luxemburger Allee – O 25“ bleiben dabei unverändert bestehen. Es handelt sich um eine unselbstständige Planänderung, sodass die Planänderung nur mit dem zugrundeliegenden Ursprungsplan Anwendung finden kann.
Wir freuen uns über Ihr Interesse am aktuellen Bauleitplanverfahren. Hier können Sie uns Ihre Stellungnahme zur aktuellen Planung mitteilen. Gerne können Sie uns Ihre Stellungnahme auch an Stadtplanungsamt@muelheim-ruhr.de schicken. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum Ende der Beteiligungsfrist an den Oberbürgermeister (Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung) geschickt werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage - linke Flurseite zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
montags bis mittwochs: |
8.00 bis 15.30 Uhr |
donnerstags: |
8.00 bis 17.00 Uhr |
freitags: |
8.00 bis 12.30 Uhr |
Bei Bedarf können Termine auch außerhalb der oben genannten Zeiten vereinbart werden. Hierfür sowie bei Fragen zum Planverfahren wenden Sie sich bitte an nachfolgende Kontaktpersonen.
- Steuerung der Errichtung von Terrassen, Terrassenüberdachungen und Gartenhäusern
- ausnahmsweise Überschreitung der Baugrenzen in den rückwärtigen Gartenbereichen der Reinen sowie Allgemeinen Wohngebieten für Terrassen und Terassenüberdachungen um bis zu 3,5 m
- Zulässigkeit von kleinen Gartenhäusern als Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO in den rückwärtigen Gartenbereichen der Reinen sowie Allgemeinen Wohngebieten mit einer maximalen Grundfläche vom 4m²
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Saarner Kuppe/Luxemburger Allee - O 25" wird nach den Vorschriften des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Daher ist im Rahmen der Satzung gem. § 13 Abs. 3 BauGB kein förmlicher Umweltbericht erforderlich. Betroffene Umweltbelange werden in das Verfahren eingestellt. Zudem wird von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Gleichzeitig wird von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Hinweise
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.