Saarner Kuppe II/ Luxemburger Allee – O 25 (1. Änderung) (O 25)
Die förmliche Beteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Saarner Kuppe II/Luxemburger Allee - O 25" wurde vom 16. Oktober 2024 bis 22. November 2024 einschließlich durchgeführt.
Hinweis:
Das Änderungserfordernis bezieht sich ausschließlich auf den textlichen Teil der Festsetzungen. Die planerischen Ziele und Inhalte des in Kraft getretenen Bebauungsplanes „Saarner Kuppe II/ Luxemburger Allee – O 25“ bleiben dabei unverändert bestehen. Es handelt sich um eine unselbstständige Planänderung, sodass die Planänderung nur mit dem zugrundeliegenden Ursprungsplan Anwendung finden kann.
- Steuerung der Errichtung von Terrassen, Terrassenüberdachungen und Gartenhäusern
- ausnahmsweise Überschreitung der Baugrenzen in den rückwärtigen Gartenbereichen der Reinen sowie Allgemeinen Wohngebieten für Terrassen und Terassenüberdachungen um bis zu 3,5 m
- Zulässigkeit von kleinen Gartenhäusern als Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO in den rückwärtigen Gartenbereichen der Reinen sowie Allgemeinen Wohngebieten mit einer maximalen Grundfläche vom 4m²
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Saarner Kuppe/Luxemburger Allee - O 25" wird nach den Vorschriften des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Daher ist im Rahmen der Satzung gem. § 13 Abs. 3 BauGB kein förmlicher Umweltbericht erforderlich. Betroffene Umweltbelange werden in das Verfahren eingestellt. Zudem wird von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Gleichzeitig wird von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Hinweise
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.