Kölner Straße/Stooter Straße (I 25)
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 3. September 2020 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Kölner Straße/Stooter Straße - I 25" gefasst.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 30. September 2020 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.
Kaufinteressierte können sich direkt an folgenden Ansprechpartner wenden:
Ten Brinke Wohnungsbau GmbH & Co.KG
E-Mail: TBW-NRW@tenbrinke.com
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nachnutzung im Bereich des heutigen Gärtnereibetriebes durch Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erforderlichen Erschließungsstraßen (öffentliche/private Verkehrsflächen), für die geplante Neubebauung sowie für den Anschluss der Neubebauung an die Kölner Straße
- Planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Freiflächen durch Festsetzung von privaten Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft
- Planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Bebauung entlang der Kölner Straße und der Stooter Straße durch Festsetzung eines Mischgebietes
- Planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Bebauung entlang der Stooter Straße und des Hantenweges durch Festsetzung von Allgemeinen und Reinen Wohngebieten
- Festsetzung von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen für die geplante Neubebauung im Bereich der heutigen Gärtnerei
- Festsetzung einer Entsorgungsfläche für die Niederschlagswasserbeseitigung der geplanten Neubebauung im Bereich der heutigen Gärtnerei
- Festsetzung einer Versorgungsfläche für die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes zur Versorgung der geplanten Neubebauung im Bereich der heutigen Gärtnerei
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und den nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) gegliederten Umweltbericht (mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen) sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen mit den oben genannten Unterlagen zusammen aus:
Hinweise
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.