Kassenberg/Lindgens-Areal (ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Absatz 4 BauGB) (X 12)
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2024 den erneuten Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Kassenberg/Lindgens-Areal - X 12" gefasst.
Der erneute Satzungsbeschluss wird aufgrund des § 214 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB erneut im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 31. Juli 2024 bekannt gemacht und tritt rückwirkend zum 30.06.2023 in Kraft.
- Nutzungsänderung von Gewerbe- beziehungsweise Industriegebiet in ein Gewerbegebiet im Süden (GE), ein Gebiet für Wohnnutzung in Kombination mit nicht störendem Gewerbe und Dienstleistungen (Urbanes Gebiet - MU) sowie zwei Allgemeine Wohngebiete (WA)
- Innerhalb der WA ist anteilig sozialer Wohnungsbau vorgesehen (Regelung im städtebaulichen Vertrag)
- Erschließung der östlichen Bauflächen mittels einer neuen Planstraße
- Erhalt der stadtbildprägenden Baudenkmäler
- Stärkung und bessere Auslastung der bestehenden Infrastruktureinrichtungen
- Offenlegung des Heubachs
- Öffnung des Plangebiets mittels einer unbebauten grünen Fuge Richtung Ruhraue und Sicherung des Grünzuges entlang der Ruhr
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung und den nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) gegliederten Umweltbericht (mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen) sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen mit den oben genannten Unterlagen zusammen aus:
Hinweise
Die hier freigestellten Texte und Pläne dienen zur allgemeinen Information, ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Originale sind im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten einsehbar.
Für nähere Informationen zum aktuellen Stand der Planung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.